in Braunschweig
... zum Nachweis sicherer Kenntnisse der deutschen Rechtssprache
gemäß § 9a Abs. 2-4 NdsAGGVG (für derzeitige und zukünftige
ermächtigte Übersetzer und beeidigte Dolmetscher in Niedersachsen),
anerkannt vom Landgericht Hannover

linkes Foto: Jana Hausbrandt, Rechtsanwältin (Kanzlei Heiser/Nessig/Hausbrandt),
Details unter www.kanzlei-hnh.de
rechtes Foto: Dr. Isabelle E. Thormann, Dr. phil. in Wirtschaftsenglisch, öffentl. best. u. vereid. Sachverständige für das Sachgebiet 'Beurteilung von sprachlichen Produkten und Wirtschaftskommunikation Deutsch und Englisch' (IHK BS), Details unter Gutachten und www.wirtschaftsenglisch.eu (> Vita)
Am Ende des Seminars findet eine Prüfung statt. Jede/r TeilnehmerIn, die/der am gesamten Kurs teilgenommen hat und die Prüfung besteht, erhält ein Zertifikat, das ihr/ihm mit den Prüfungsergebnissen ca. zwei Wochen nach dem Seminar zugeschickt wird. Das Seminar wird als Nachweis für sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache gemäß § 9 a Abs. 2 Nds. AGGVG anerkannt.
Das Seminar ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme, die ordnungsgemäß auf einen Beruf bzw. auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet, gemäß § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) UStG zugelassen und umsatzsteuerbefreit (Bescheinigung).
Das Seminar ist nicht AZAV-zertifiziert ('Bildungsgutschein'),
es wird jedoch für die 'Bildungsprämie' anerkannt (weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info; die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert; bis zu 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren inkl. Kursunterlagen und notw. Bücher können erstattet werden); weitere Details erfahren Sie bei den Beratungsstellen.
Für Teilnehmer, die nur an der Prüfung teilnehmen möchten:
Die Prüfung findet am Sonntag (um 13 Uhr) des von Ihnen ausgewählten Wochenendes statt. Sofern Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie spätestens zwei Wochen später das Zertifikat zugeschickt.
Buch "Gerichts- und Behördenterminologie" (Untertitel „Eine gedrängte Darstellung des Gerichtswesens und des Verwaltungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland“; Leseprobe auf www.bdue.de > Publikationen) von Prof. Dr. Ulrich Daum (ISBN: 978-3938430231, 17,00 €, 9., 10. oder 11. Auflage, erhältlich im Buchhandel, beim BDÜ und auf der Site www.ulrichdaum.de).
(beeidigte/ermächtigte und angehende) Gerichtsdolmetscher, Urkundenübersetzer, in der Justiz tätige Sprachmittler, andere in der Justiz Tätige, Studenten (z. B. der Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaften etc.), die für eine Stellenbewerbung eine kompakte Zusatzausbildung in Rechtswissenschaften benötigen
Dr. Thormann Wirtschaftsenglisch, Freyastr. 2a, 38106 Braunschweig, Tel. 0531-77011 (siehe auch www.wirtschaftsenglisch.eu), Anfahrt (PDF, auch zum Ausdrucken)
Übernachtung: Wir haben mit dem nahe gelegenen (zu Fuß erreichbaren) Hotel 'Advance' einen Vorzugspreis vereinbart (Hotelangebot; Wegbeschreibung Hotel/Seminarort: PDF).
Intensiv-Wochenendkurs Fr: 17 bis ca. 21.30 Uhr + Sa: 9.30 bis ca. 18.30 Uhr (mit Mittagspause) + So 9.30 bis 11.30 Uhr; ab 13 Uhr: ca. 3 Stunden schriftl. u. mündl. Prüfung, Ende Sonntagnachmittag ca. 16 Uhr.
Nächste Termine: 6.-8. Juli 2012 vorauss. 7.-9. Sept. 2012 vorauss. 9.-11. Nov. 2012
Anmeldeformular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben, dann
a) einscannen und per E-Mail als Attachment schicken an: postmaster@rechtssprache.biz oder
b) faxen an: 0531-77035.
a) Seminar mit Prüfung: 770,00 € (umsatzsteuerbefreit; zahlbar per Überweisung 3 Wochen im Voraus)
b) Prüfung: 430,00 € (umsatzsteuerbefreit; zahlbar per Überweisung 3 Wochen im Voraus)
Rabatt: Bei Anmeldung mehrerer Personen (ab 2) als Gruppe (z. B. mehrere Teilnehmer aus einer Abteilung eines Unternehmens oder von einem Verband, Studenten-Gruppen) gewähren wir einen Rabatt von 10% pro zusätzlicher Person.
Bankverbindung (PDF)
Hinweis: Dieses Seminar wird für die 'Bildungsprämie' anerkannt (weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info); die aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert wird; Sie sollten sich bei einer der Beratungsstellen erkundigen, ob Sie eine Förderung erhalten können (bis zu 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren inkl. Kursunterlagen und notw. Bücher!). Nehmen Sie zum Besprechungstermin die Kurzinfo (PDF zum Ausdrucken) mit.
Da Frau Dr. Thormann öffentl. best. u. vereid. Gutachterin für Sprachwissenschaften ist (siehe "Gutachten"), kann sie Ihre Sprachkenntnisse (Deutsch als Fremdsprache und/oder Englisch) und Ihre sprachmittlerischen Fähigkeiten mittels eines 'Mini-Gutachtens' nachweisen. Diese Mini-Gutachten werden vom Landgericht Hannover für Ihre Ermächtigung bzw. Beeidigung anerkannt. Kosten für Prüfung (schriftl. u. mündl.) und Mini-Gutachten: 390 € (Rabatt bei Gruppen). Sprechen Sie uns an: 0531-77011
# Bedingungen und Hinweise zur 'Allg. Beeidigung u. Ermächtigung v. DolmetscherInnen u. ÜbersetzerInnen in Niedersachsen';
# Verzeichnis latein. Ausdrücke in der dt. Rechtssprache;
# Artikel 'Qualifikationen von Urkundenübersetzern' (Teil 1, Teil 2);
# Artikel 'In mehreren Rechtssystemen zuhause';
# Text 'Rotkäppchen im Juristendeutsch' (lustig);
# Text 'Rotkäppchen im Amtsdeutsch' (lustig);
# Ratgeber für Freiberufler (Tipps zur Existenzgründung, Finanzierung, Versicherung, Aus- und Fortbildung etc.);
# Dolmetscher-Treffen (Hilfe für Dolmetscher zu Themen wie Gründungshilfe, Buchführung, Werbung etc.);
# Informationen zu Übersetzern (schriftlich) vs. Dolmetschern (mündlich);
# Was ist ein 'Urkundenübersetzer' (Wie wird man Urkundenübersetzer etc.)?
# Staatl. Prüfungsstellen in Dtschld. f. Übers. u. DolmetscherInnen: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1260055/rpk7_ps%FCd_sprachenverzeichnis.pdf;
# Was ist ein Gerichtsdolmetscher (Wie wird man Gerichtsd. etc.)?
# Was ist ein 'Sprachmittler' (Oberbegriff für Dolmetscher und Übersetzer)?
# wissenschaftl. Arbeit zur Sprachkompetenz von Sprachmittlern (M. Musting, Univ. Tartu/Estland 2006);
# § 142 Abs. 3 ZPO (Absatz der Zivilprozessordnung u. a. über den Bestätigungsvermerk des beeidigten/ermächtigten (Urkunden-)Übersetzers. "Das Gericht kann anordnen, dass von in fremder Sprache abgefassten Urkunden eine Übersetzung beigebracht wird, die ein Übersetzer angefertigt hat, der für Sprachübertragungen der betreffenden Art in einem Land nach den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde oder einem solchen Übersetzer jeweils gleichgestellt ist. Eine solche Übersetzung gilt als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird. Die Bescheinigung soll auf die Übersetzung gesetzt werden, Ort und Tag der Übersetzung sowie die Stellung des Übersetzers angeben und von ihm unterschrieben werden. [...]");
Buchtipps:
# Duden: Recht A-Z, ISBN 978-3-411-72612-7, 14,95 €;
# Creifelds Rechtswörterbuch, ISBN 978-3-406-59578-3, 46,00 €;
# Wesel, Uwe: Juristische Weltkunde, ISBN 978-3-518-28067-6, 10,00 € ;
# Einführg. i. d. dt. Recht u. d. dt. Rechtssprache, ISBN 978-3-406-56578-6 , 29,00 €;# Nord, Christiane: Fertigkeit Übersetzen, ISBN 978-3-938430-32-3, 13,00 €;
# Friederich, Wolf: Technik des Übersetzens (Eine systematische Anleitung für das Übersetzen ins Englische und ins Deutsche für Unterricht und Selbststudium), ISBN: 9783190021437, 20,49 €